Artgerechte Hundehaltung im Zwinger
Hier werden grundlegende Richtlinien für eine artgerechte Zwingerhaltung beschrieben. Sie enthält konkrete Anforderungen für die Unterbringung von Hunden, um eine tierschutzkonforme Haltung zu gewährleisten.
Den vollständigen Gesetzestext können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz einsehen.
Unsere Interpretation und praxisnahe Erläuterungen
Wer Hunde hält - privat oder gewerblich - ist verpflichtet, bestimmte Mindeststandards einzuhalten. Diese Richtlinien sind im Wesentlichen in der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegt. Der folgende Überblick soll dabei helfen, die wichtigsten Anforderungen besser zu verstehen und umzusetzen.
Anwendungsbereich und Grundprinzipien
Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob Sie nur einen einzelnen Hund oder mehrere Hunde halten. Grundsätzlich steht immer das Wohl des Tieres im Mittelpunkt: ausreichend Platz, frische Luft, Licht und Bewegungsmöglichkeiten.
Haltung im Freien und im Zwinger
Wer Hunde im Freien hält, muss sicherstellen, dass die Tiere vor extremen Witterungseinflüssen geschützt sind. Ein Hund muss sich im Zwinger problemlos aufrichten, umdrehen und hinlegen können. Zudem sollten Hunde regelmäßig Freigang und Auslauf erhalten.
Fütterung und Pflege
Nach den gesetzlichen Vorgaben benötigen Hunde in Zwingerhaltung jederzeit Zugang zu sauberem Wasser und hochwertigem Futter. Regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Umfelds sind wichtig, um Krankheiten und Parasitenbefall vorzubeugen.
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen
Missachtet man diese Vorgaben, drohen rechtliche Konsequenzen. Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern geahndet werden. Wir empfehlen, sich vor der Anschaffung über die genauen Vorgaben zu informieren.
Praktische Tipps - Zusammenfassung
| Empfehlungen | Vermeidbare Fehler |
|---|---|
| Zwingergröße an die Widerristhöhe des Hundes anpassen | Zu kleine Zwinger verwenden, in denen der Hund sich nicht frei bewegen kann |
| Täglicher Freigang von mindestens 1 Stunde für Bewegung und soziale Kontakte | Hunde über längere Zeiträume ausschließlich im Zwinger halten |
| Witterungsschutz installieren (z.B. isolierte Hundehütte, Boden, Dach) | Hunde ungeschützt extremer Hitze, Kälte oder Nässe aussetzen |
| Regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Zwingers | Verschmutzungen und Kot über längere Zeit nicht entfernen |
| Ständige Versorgung mit frischem Wasser und hochwertigem Futter | Kein oder nur verunreinigtes Wasser bereitstellen |
| Zwinger so platzieren, dass der Hund seine Umgebung sehen kann | Den Hund in abgeschotteten Bereichen ohne Sicht nach außen halten |
| Licht und Luftzirkulation sicherstellen | Zwinger an dunklen, luftlosen Orten aufstellen |
Zwingergröße nach Widerristhöhe
Auszug aus der Tierschutz-Hundeverordnung (Stand 12/2024)
| Widerristhöhe (cm) | Bodenfläche mindestens (m²) |
|---|---|
| bis 50 | 6 m² |
| über 50 bis 65 | 8 m² |
| über 65 | 10 m² |
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