Hier werden grundlegende Richtlinien für eine artgerechte Zwingerhaltung beschrieben. Sie enthält konkrete Anforderungen für die Unterbringung von Hunden, sowohl im Freien als auch speziell in Zwingern, um eine tierschutzkonforme Haltung zu gewährleisten.
Den vollständigen Gesetzestext können Sie sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz ansehen. Dort finden Sie alle Paragraphen im Wortlaut. Hier finden Sie den Link zu der Tierschutz-Hundeverordnung (www.gesetze-im-internet.de)
Unsere Interpretation und praxisnahe Erläuterungen
Wer Hunde hält – privat oder gewerblich – ist verpflichtet, bestimmte Mindeststandards einzuhalten. Diese Richtlinien sind im Wesentlichen in der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegt, die im Internet vollständig einsehbar ist. Der folgende Überblick soll dabei helfen, die wichtigsten Anforderungen besser zu verstehen und umzusetzen.
Anwendungsbereich und Grundprinzipien
Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob sie nur einen einzelnen Hund oder mehrere Hunde halten. Grundsätzlich steht immer das Wohl des Tieres im Mittelpunkt. Konkret bedeutet das: ausreichend Platz, frische Luft, Licht und Bewegungsmöglichkeiten. Für Züchter sind die Anforderungen nochmals verschärft, insbesondere um Welpen einen optimalen Start ins Leben zu bieten.
Haltung im Freien und im Zwinger
Wer Hunde im Freien hält, muss sicherstellen, dass die Tiere vor extremen Witterungseinflüssen geschützt sind. Dazu gehören Sonnen- und Wetterschutz, trockene Ruheplätze und ausreichende Schattenspender. Diese Mindeststandards gelten auch für Zwinger. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass ein Hund sich im Zwinger problemlos aufrichten, umdrehen und hinlegen kann, ohne beengt zu sein. Die Mindestgrößen des Zwingers sollten dabei immer an die Widerristhöhe des Hundes angepasst sein, um eine artgerechte Haltung zu gewährleisten. Zudem sollten Hunde nicht isoliert bleiben, sondern regelmäßig Freigang und Auslauf erhalten. Das ermöglicht ihnen Bewegung, soziale Kontakte und Anregung.
Fütterung, Pflege und Ausnahmen
Nach den gesetzlichen Vorgaben benötigen Hunde in Zwingerhaltung jederzeit Zugang zu sauberem Wasser und hochwertigem Futter. Regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Umfelds sind wichtig, um Krankheiten und Parasitenbefall vorzubeugen. Ausnahmen von einigen Vorschriften sind möglich, wenn die Situation zeitlich begrenzt ist, etwa während der Urlaubsvertretung – vorausgesetzt, das Wohl des Hundes bleibt gewährleistet.
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen
Missachtet man diese Vorgaben, drohen rechtliche Konsequenzen. Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern geahndet werden. Das ist nicht nur finanziell unangenehm, sondern kann auch ein Vertrauensverlust für Züchter bedeuten. Wir empfehlen daher, sich vor der Anschaffung von Zwingern über baulichen Maßnahmen und deren genauen Vorgaben, je nach Bundesland, zu informieren.
Praktische Tipps
Zusammenfassung
Empfehlungen | Vermeidbare Fehler |
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Zwingergröße an die Widerristhöhe des Hundes anpassen (siehe Widerrist-Tabelle) | Zu kleine Zwinger verwenden, in denen der Hund sich nicht frei bewegen kann |
Täglicher Freigang von mindestens 1 Stunde für Bewegung und soziale Kontakte | Hunde über längere Zeiträume ausschließlich im Zwinger halten |
Witterungsschutz installieren (z. B. Isolierte Hundehütte, Boden, Dach) | Hunde ungeschützt extremer Hitze, Kälte oder Nässe aussetzen |
Regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Zwingers | Verschmutzungen und Kot über längere Zeit nicht entfernen |
Ständige Versorgung mit frischem Wasser und hochwertigem Futter | Kein oder nur verunreinigtes Wasser bereitstellen |
Zwinger so platzieren, dass der Hund seine Umgebung sehen kann | Den Hund in abgeschotteten Bereichen ohne Sicht nach außen halten |
Licht und Luftzirkulation sicherstellen | Zwinger an dunklen, luftlosen Orten aufstellen |
Anforderungen an die Zwingerhaltung (Zwingergröße nach Widerristhöhe, Stand 12/2024)
Widerristhöhe (cm) | Bodenfläche mindestens (m²) |
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bis 50 | 6 |
über 50 bis 65 | 8 |
über 65 | 10 |